So wie es aussieht, soll zwar zukünftig das Frühstück in einem so genannten „Business Package“ enthalten sein können, das aber umsatzsteuerlich dem normalen Steuersatz von 19% zu unterwerfen ist.
Eine steuerliche Vereinfachung für den Geschäftsreisenden, nicht aber eine steuerliche Entlastung für den Hotelier!