Freude bei der Hotellerie – ein Teilerfolg – aber …
„Übernachtung mit Frühstück zu EINEM GESAMTPREIS“ – Das ist dann wohl vorbei!
Sorgt das für „Ärgernis“ bei der Reisekostenabrechnung?
Bei Firmenpreisen – in der Regel mit Frühstück – ist eine Aufteilung nach Logis- und Frühstücksanteil sicherlich folgenreich für Firmen und Reisende, denn diese ist aufschlußreich nicht nur für das Finanzamt!
Bei der Reisekostenabrechnung „kommt bestimmt Freude auf“.
Sehen also Hotelrechnungen ab dem 01.01.2010 wie im folgenden Beispiel aus?