von Andreas Romani - 29. Oktober 2009
Erst Jubel über 7% USt bei der Hotellerie – Jetzt “Ärgernis” für Firmenkunden bei Reisekostenabrechnung? – “Diskussion” mit dem Gast vorprogrammiert? – Die Konsequenz des verminderten Steuersatzes bei der Hotelrechnung – Ihre Meinung ist uns wichtig!
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ACHTUNG UPDATE!
Zur neuesten Entwicklung (Stand 07.03.2010) lesen Sie bitte mehr
hier
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... und ganz besonders "hübsch" wird es bei Arrangements ...
"EIN GESAMTPREIS für ALLES" - auch das ist dann vorbei!
Ist eine "Diskussion" mit dem Gast über die Einzelpreise vorprogrammiert?
Das Arrangement mit teilweise reduzierten Preisen der Einzelbestandteile wird gläsern.
Der Hotelier muss seine Kalkulation innerhalb seiner Arrangements/Packages aufzeigen.
Sehen dann die Hotelrechnungen ab dem 01.01.2010 so aus?
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Welche Auswirkungen hat diese steuerliche Änderung für Sie als Hotelier?
Welche Folgen hat diese für Sie als Reisender und Ihr buchendes Unternehmen?
Diskutieren Sie mit!
Ihr Michael M. Rotter
10 comments
Als Hotelbetreiber eines kleinen Hotels in Berlin habe ich immer wieder Probleme mit der Rechnungstellung an den Hotelgast gehabt. Vor allen Dingen Geschäftsreisende haben mir mit ihren Anforderungen immer Probleme gemacht.
Ich habe jetet hier eine Vorlage für eine Hotelrechnung mit Business Package gefunden.
Was sagen die Experten hier dazu? Kann man die so nehmen?
http://www.spesen-ratgeber.de/hotelrechnung-business-package/
Ich leite auch ein Hotel und wir hatten durch diese Geschichte schon die schlimmsten Diskussionen. Wir möchten unseren Gästen natürlich entgegenkommen und haben unseren Frühstücksanteil von 11€ auf 7.50€ gesenkt und inzwischen auch die Möglichkeit der Übernachtung ohne Frühstück angeboten. Viele Gäste waren damit aber immer noch nicht zufrieden und möchten nicht vestehen dass wir unseren Frühstücksanteil nicht auf 0 Euro senken können weil auch wir dem Finanzamt gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. Oft besteht dann doch die Einstellung: Hauptsache ich gebe keinen Pfennig mehr aus und die im Hotel sollen machen was ich sage auch wenn sie dadurch Probleme bekommen und der Verwaltungsaufwand ins Unermeßliche steigt.
Sehr geehrete Frau Weller,
Denken Sie doch auch einmal für Ihre Firmenkunden und Businessgäste über die Einführung einer „Business-Pauschale“ nach.
Details und Tipps dazu finden Sie hier:
http://www.ideas4hotels.com/blog/?p=869
Sonst sollten Sie lieber – statt den Preis weiter zu senken -, noch etwas „drauflegen“, also etwas „mehr fürs gleiche Geld hergeben“. Damit können Sie dann wieder „punkten“. Denn solche Zugaben wirken besser und nachhaltiger als ein Preisnachlass, weil sie dem Gast wie ein Geschenk im Gedächtnis bleiben.
Viele Grüße
Ihr Andreas Romani
Mir geht es mit meinen Dienstreisen ähnlich. Leider werden wir nicht immer mit kundenfreundlichen Regelungen wie bei Birnbaum rechnen können.
Den Vorschlag von Holzschuh finde ich gar nicht schlecht bis zu dem Teil, wo er eine Erhöhung des Übernachtungspreises vorschlägt. Man beachte: der MWSt Satz wurde gerage von 19 auf 7% gesenkt! Ich möchte erstmal das Hotel sehen, welches diesen Vorteil and die Kundschaft weitergibt.
Die Frühstückspreise sind sowieso jenseits von gut und böse – bis zu 35 Euro habe ich schon gezahlt. Ok, die Buffets sind schön anzusehen, aber wer soll das alles essen? Wenn ich privat unterwegs bin und erst mittags los muss habe ich Zeit zum ausführlichen Brunchen, aber wenn ich um 8 Uhr einen Termin habe, muss es etwas fixer gehen.
Ich hätte gerne in jedem Hotel eine Art Economy Frühstück (Kaffee, 2 Brötchen mit etwas Belag) für unter 10 Euro zur Auswahl, dann wäre die Welt auch nach diesem deutschen Schildbürgerstreich noch in Ordnung.
Bei aller Liebe – meine lieben Hoteliers, wo bleibt eure Kreativität. Wie Ihr wisst, wurde bisher jedem Geschäftsreisenden 4.80 € für ein nicht aufgeführtes Frühstück von seinem Rechnungswesen abgezogen. Das bedeutete bisher :
Pauschale 119 € incl. Frühstück entsprechen einem Umsatz von 100 € vor Steuer.
Heute könnte es folgender Maßen aussehen:
Übernachtung :114 € d.h. 106,54 € Umsatz vor Steuer
Frühstück 5 € d.h.4,20 vor Steuer.
Jeder der einigermaßen rechnen kann, erkennt, das der Hotelier in diesem Fall, bei gleicher Brutto Rate von 119 € einen netto Umsatzzuwachs von 10,84 € macht und sich gleichzeitig die ungewünschten Diskussionen erspart.
Wer seinen Kopf zum Denken einsetzt, kommt aber von alleine drauf.
Als Geschäftsreisender mit ähnlich vielen Übernachtungen wie der Vorredner, dessen Arbeitgeber mittlerweile seine Regelung umgestellt hat und die Frühstückskosten in voller Höhe erstattet habe ich folgenden Vorschlag:
Durch die Erstattung der tatsächlichen Frühstückskosten muss ich den geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem Großteil der Geschäftsreisenden darf man sicher einen Grenzsteuersatz von ca.40% unterstellen. Wenn die Hotels nun ihre Frühstückspreise auf ca. 12 Euro senken, würde der durchschnittliche Geschäftsmann finanziell genauso dastehen wie im letzten Jahr (4,80 Eigenanteil fürs Frühstück). 12 Euro dürfte noch verkraftbar sein für die Hotels und wäre im Vergleich zu Preisen jenseits von 25€ weitaus angemessener. Im Gegenzug könnte man ja evtl die Übernachtungskosten leicht anheben, die volle Differenz zwischen altem Frühstückspreis und 12€ ist noch nicht mal nötig, da der Staat der Dumme wäre und mitzahlen würde.
Für mich als Geschäftsreisenden mit rund 180 Übernachtungen pro Jahr ist die Konsequenz klar. 15 oder 20 € für ein Brötchen und einen Kaffee? Keine Chance. Die restlichen Buchungen sind bereits storniert und ab nächste Woche wird eine Projektwohnung angemietet. Dem Hotel scheint es egal zu sein, dass sie 15.000 € pro Jahr an Umsatz verlieren. Eine Rate ohne Frühstück konnten sie mir nicht anbieten. Wenn die Hotels nicht schnell ihre Frühstückspreise für Geschäftsreisende anpassen, werden sie sicherlich viele Dauergäste verlieren.
Ich bearbeite in unserer Firma die Reisekostenabrechnungen. Die neue Regelung würde bedeuten, dass die Reisenden ihr Frühstück in vollem Umfange selbst bezahlen müssen, weil es ja ausgewiesen ist. Bisher wurde nämlich das Frühstück in der Regel nicht ausgewiesen, was bedeutet, dass der Reisende eine Pauschale von 4,80 Euro zahlen muss.
Da werden sich die Reisenden mächtig ärgern !!!
@lena: Danke für Ihren Kommentar!
Eine sogenannte „Vereinfachungsregel“ hätte ein solches Ärgernis vermeiden können.
Ein Blick in unser Nachbarland Österreich (mit Steuersätzen von 10% und 20%) zeigt eine dort bekannte Variante.
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Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at)
Beherbergung:
Unter den 10%igen Umsatzsteuersatz fällt auch die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (z.B. Beheizung und ortsübliches Frühstück, Zimmer mit Halb- oder Vollpension). Darunter fallen sowohl die gewerbliche Beherbergung in Hotels, Gaststätten usw. als auch die Privatzimmervermietung.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=455686&DstID=0
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Warum ist das bei uns nicht möglich?
Ein Schelm, wer … dabei denkt, dass die bei uns ab dem 01.01.2010 geplante Regelung auch darauf abzielt, ein etwaiges „Verstecken“ eines Frühstückanteils in der Hotelzimmerrechnung zukünftig zu unterbinden.
Als Hotelbesitzer finde ich es nicht möglich am Tag der Abreise mit dem Kunden über die Anzahl seiner Frühstückeinnahmen oder Preis, oder Umfang (Mini, Normal -Maxi-Frühstück) zu diskutieren und eine Rechnung für einen, im Verhältnis zum Übernachtungspreis, geringen Betrag zu erstellen.
Eine Rechnungsstellung bei Check-out halte ich für nachteilig weil Stau und Wartezeiten entstehen die ich dem Gast nicht zumuten mag. (Wer zuerst, mein taxi wartet aber, in 20 min geht mein Flug darf ich zuerst bezahlen, warum ist jetzt kein Druckerpapier drin….)Die Übernachtungsrechnung wird bei uns bei Check-In bezahlt. Aus all diesen Gründen werden wir ab 01.01.2010 unser Frühstück zu 0,0 0 € an den Kunden geben und dafür von Ihm eine Unterschrift über die Anzahl der Frühstückseinahmen zu 0,00 € erbitten. Dies um gegenüber dem Finanzamt den Wareneingang begründen zu können.