Nun ist es raus. Und es schafft Klarheit. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.03.2010. (GZ.: IV D 2 – S 7210/07/10003 und IV C 5 – S 2353/09/10008).
Im Detail als PDF hier nachzulesen.
Nun ist es raus. Und es schafft Klarheit. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.03.2010. (GZ.: IV D 2 – S 7210/07/10003 und IV C 5 – S 2353/09/10008).
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So wie es aussieht, soll zwar zukünftig das Frühstück in einem so genannten „Business Package“ enthalten sein können, das aber umsatzsteuerlich dem normalen Steuersatz von 19% zu unterwerfen ist.
Eine steuerliche Vereinfachung für den Geschäftsreisenden, nicht aber eine steuerliche Entlastung für den Hotelier!