Nun ist es raus. Und es schafft Klarheit. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.03.2010. (GZ.: IV D 2 – S 7210/07/10003 und IV C 5 – S 2353/09/10008).
Im Detail als PDF hier nachzulesen.
Nun ist es raus. Und es schafft Klarheit. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.03.2010. (GZ.: IV D 2 – S 7210/07/10003 und IV C 5 – S 2353/09/10008).
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So wie es aussieht, soll zwar zukünftig das Frühstück in einem so genannten „Business Package“ enthalten sein können, das aber umsatzsteuerlich dem normalen Steuersatz von 19% zu unterwerfen ist.
Eine steuerliche Vereinfachung für den Geschäftsreisenden, nicht aber eine steuerliche Entlastung für den Hotelier!
[divider] ACHTUNG UPDATE! Zur neuesten Entwicklung (Stand 07.03.2010) lesen Sie bitte mehr hier [divider] Gesonderter Rechnungsausweis für das Hotelfrühstück: Durch die unterschiedlichen Steuersätze müssen die Beherbergungsbetriebe ab 2010 in ihren Rechnungen neben der reinen Übernachtungsleistung (7%) auch die als Nebenleistung gewährte Verpflegung (19 %) – sowie die anderen Leistungen – gesondert ausweisen, und zwar jeweils […]
Freude bei der Hotellerie – ein Teilerfolg – aber …
„Übernachtung mit Frühstück zu EINEM GESAMTPREIS“ – Das ist dann wohl vorbei!
Sorgt das für „Ärgernis“ bei der Reisekostenabrechnung?
Bei Firmenpreisen – in der Regel mit Frühstück – ist eine Aufteilung nach Logis- und Frühstücksanteil sicherlich folgenreich für Firmen und Reisende, denn diese ist aufschlußreich nicht nur für das Finanzamt!
Bei der Reisekostenabrechnung „kommt bestimmt Freude auf“.
Sehen also Hotelrechnungen ab dem 01.01.2010 wie im folgenden Beispiel aus?